Mutterschutz nach Geburt: Dauer und wichtige Infos

Mutterschutz nach Geburt: So lange dauert die Mutterschutzfrist

Mütter haben rund um die Geburt eine sogenannte Mutterschutzfrist. Wir verraten dir, wie lange sie dauert, wie du sie berechnest und was du sonst noch wissen musst.

Was ist Mutterschutz?

Laut dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) müssen schwangere und stillende Frauen besonders geschützt werden. Es gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, in der Ausbildung sind oder studieren. Tätigkeiten, die Mutter und Kind potentiell schaden können, wie zum Beispiel Nachtschichten, Akkord- und Fließbandarbeit sowie gefährliche Arbeiten, sind während der Schwangerschaft tabu. Zum Mutterschutz gehört laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch:

  • ein besonderer Kündigungsschutz
  • ein Beschäftigungsverbot in einem bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt (Mutterschutzfrist/Schutzfrist/Mutterschaftsurlaub)
  • die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots

Wann beginnt die Mutterschutzfrist?

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Insgesamt beträgt die Schutzfrist für (werdende) Mütter also 14 Wochen. In diesem Zeitraum dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigen. Es gilt das sogenannte Beschäftigungsverbot. Lediglich vor dem errechneten Geburtstermin darfst du – wenn du ausdrücklich darauf bestehst – trotzdem arbeiten.

Wie lange gilt die Mutterschutzfrist nach der Geburt?

Nach dem Entbindungstag gilt die allgemeine gesetzliche Schutzfrist von acht Wochen. Es gibt aber einige Ausnahmen. Wenn das Kind etwas früher als geplant auf die Welt kommt, verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Anzahl der Tage, die das Kind zu früh geboren ist. So gehen dir die fehlenden Tage der Schutzfrist nicht verloren. Wenn sich der Entbindungstermin verzögert, verlängert sich der achtwöchige Mutterschutz um die entsprechenden Tage, die das Kind zu spät geboren ist.

Wenn du den Beginn und die genaue Dauer der Mutterschutzfrist berechnen möchtest, findest du im Netz viele Mutterschutzrechner – zum Beispiel bei der Barmer Krankenkasse oder der Techniker Krankenkasse.

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Bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten

Wenn das Kind medizinisch als Frühgeburt gilt – das heißt, wenn es bei der Entbindung weniger als 2.500 Gramm wiegt – verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Die Dauer der Mutterschutzfrist beträgt dann insgesamt 18 statt 14 Wochen. Das gilt aber nicht nur für Frühgeburten, sondern auch für Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburten und Kinder mit Behinderungen. 

Bei Totgeburten und Fehlgeburten

Bei einer Totgeburt gilt die allgemeine Schutzfrist nach der Entbindung, bei einer Fehlgeburt allerdings nicht, da sie rechtlich gesehen nicht als Entbindung zählt. Bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche gilt dennoch ein besonderer Kündigungsschutz.

Darf man trotz Mutterschutzfrist nach der Geburt arbeiten?

Nein, nach der Geburt dürfen frischgebackene Mütter nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren – auch wenn sie es gerne möchten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist es laut Mutterschutzgesetz verboten, Frauen während des Zeitraums der Mutterschutzfrist nach der Entbindung zu beschäftigen. Einzige Ausnahme: die Zeit vor der Geburt. Wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht, dürfen schwangere Frauen auf die sechswöchige Mutterschutzfrist vor der Entbindung verzichten.

Wie viel Geld bekommt man im Mutterschutz?

Um das Einkommen während der Mutterschutzfrist zu sichern, haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Arbeitnehmerinnen während der Mutterschutzfrist bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zahlt so viel hinzu, sodass die (werdende) Mutter auf ihr bisheriges Nettogehalt kommt. Als Minijobberin oder Privatversicherte stehen dir einmalig 210 Euro netto reduziertes Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziales sowie ein Zuschuss vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin zu. Selbstständige Mütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wo beantragt man Mutterschaftsgeld?

Gehe zu einem Arzt bzw. zu einer Ärztin oder deiner Hebamme und lasse dir eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin geben. Das sogenannte "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" bekommst du kostenlos frühestens sieben Wochen vor dem geschätzten Entbindungstag. Es enthält eine Ausfertigung für deine Krankenkasse und eine für deinen Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin. Nach der Entbindung reichst du noch eine Geburtsurkunde bei der Krankenkasse ein, die dir das Mutterschaftsgeld für die kommenden zwei Monate überweist.

Verfällt der Urlaubsanspruch nach dem Mutterschutz?

Die Mutterschaftsfrist ändert nichts an deinem regulären Urlaubsanspruch. Hast du noch Resturlaub übrig, verfällt er nicht durch die Mutterschutzfrist. Du kannst deinen Resturlaub nach Ende der Mutterschutzfrist und sogar noch nach der Elternzeit aufbrauchen. Good to know: Jede Mutter hat pro Kind einen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Die Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist und wird mit dieser verrechnet. Von den drei Jahren wird die Zeit abgezogen, die du nach der Geburt im Mutterschutz warst. Das heißt: Mutterschutz und Elternzeit nach der Geburt betragen zusammen insgesamt drei Jahre. Als Vater kann man schon ab dem Zeitpunkt der Entbindung in Elternzeit gehen.

Fazit

Werdende und frischgebackene Mütter werden vom Staat besonders geschützt. Während der Mutterschutzfrist darfst bzw. musst du nicht arbeiten, sodass du dich voll und ganz deinem Baby widmen kannst. Sollte das Kind zu früh oder zu spät auf die Welt kommen, wird die Dauer deiner Schutzfrist nach der Geburt angepasst. Mit einem Mutterschutzrechner kannst du den genauen Zeitraum ausrechnen. 

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Verwendete Quellen: barmer.de, tk-lex.tk.de, bundesregierung.de, familienportal.de, finanztip.de

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