Betriebsrente: Alles, was du. wissen solltest

Betriebsrente: Alles, was du über die betriebliche Altersvorsorge wissen solltest

Du willst Geld fürs Alter sparen? Die Betriebsrente ist eine wichtige Säule der Altersversorgung. Wir klären alles, was du wissen musst.

Na, machst du dir schon Gedanken um das Alter? Noch nicht? Vielleicht solltest du dich mal etwas genauer mit deiner späteren Rente beschäftigen. Denn das Rentenniveau sinkt. Willst du auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten, solltest du früh damit anfangen, für das Alter vorzusorgen. Doch wie kann man das machen? Wir erklären dir schnell und einfach die drei Säulen der Altersvorsorge. Diese sind:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung: Beiträge zahlt zur Hälfte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Beiträge der Rentenversicherung sind steuerlich absetzbar.
  2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (oder in manchen Fällen nur der Arbeitgeber). Die Beiträge werden zusätzlich staatlich gefördert.
  3. Private Altersvorsorge: Finanzielle Absicherung im Alter durch Beiträge aus dem versteuerten Einkommen. Steuerbegünstigte Altersrente, die als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalzahlung erfolgen kann.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird auch Altersversorgung oder Betriebsrente genannt. Mit der Betriebsrente lässt sich die gesetzliche Rente aufstocken. Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass für das Alter vorgesorgt wird. Im Grunde hat also jeder einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Dabei kann der Arbeitgeber jedoch über die genauen Konditionen der bAV entscheiden. Meist schließt er einen Vertrag über eine Pensionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung ab. Es gibt grundsätzlich zwei Varianten, wie der Beitrag in die bAV gezahlt werden kann:

  • Der Arbeitgeber finanziert die Betriebsrente alleine.
  • Der Arbeitnehmer steckt einen Teil seines Bruttogehalts in die Betriebsrente und der Chef oder die Chefin gibt einen Zuschuss.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Die häufigste Variante der betrieblichen Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung (Direktversicherung), bei der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber finanzielle Leistungen in die Altersvorsorge stecken. Das Ganze funktioniert so:

  • Ein Teil des Bruttogehalts wird vor Abzug der Steuern in einen Vertrag zur Altersversorgung überführt.
  • Damit die Einzahlungen in die bAV steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, dürfen sie eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze wird jedes Jahr gesetzlich neu festgelegt.
  • Es gibt auch einen Mindestbetrag zur Entgeltumwandlung. Aktuell (Stand 2022) müssen mindestens 20,56 Euro monatlich in die bAV gehen.
  • Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich also das Bruttogehalt und damit auch das Nettogehalt. Doch dadurch werden Steuern und Sozialabgaben auch nur auf das geringere Bruttoeinkommen fällig. Man zahlt also am Ende weniger Steuern und Sozialabgaben.
  • Erst im Alter werden Steuern und Sozialabgaben auf die Betriebsrente fällig. Dann aber meist deutlich weniger.
  • Da auch der Arbeitgeber durch die Bruttoentgeltumwandlung an Sozialabgaben spart, muss er die betriebliche Altersversorgung eines Arbeitnehmers mit mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts bezuschussen. Hierfür wendet sich der Arbeitgeber meist an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfond.

Was wird von der Betriebsrente abgezogen?

Bleibt man unterhalb der Höchstgrenze, kann man während der Sparphase an Steuern und Sozialabgaben sparen. Ab Rentenbeginn muss man dann die Leistungen aber auch mit dem individuellen Steuersatz versteuern.

Hinzu kommt, dass gesetzlich Krankenversicherte auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen müssen. Und zwar nicht nur auf ihren Arbeitnehmeranteil, sondern auch auf den Arbeitgeberanteil. Es gibt aber auch einen Freibetrag. Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung aus der betrieblichen Rente werden erst ab einem bestimmten bAV-Beitrag im Monat fällig.

Was tun bei einem Jobwechsel?

Wechselt man den Arbeitgeber, bietet der neue Chef oder die neue Chefin meist an, dass man einen neuen Vertrag abschließt und das bisherige angesparte Guthaben auf den neuen Vertrag übertragen lässt. Doch vor allem, wenn der ursprüngliche Vertrag schon etwas älter ist, lohnt sich das selten. Stattdessen sollte man versuchen, den neuen Chef oder die neue Chefin davon zu überzeugen, den bestehenden Vertrag zu übernehmen. Lehnt er oder sie ab, sollte der alte Vertrag auf ruhend gestellt werden. Wichtig ist auch, den neuen Arbeitgeber dann beim neuen Vertrag um einen entsprechend hohen Zuschuss zu bitten.

Für wen lohnt sich eine Betriebsrente?

Im Grunde kann jeder Arbeitnehmer seine gesetzliche Rentenversicherung durch die Betriebsrente aufstocken. Eine Ausnahme gibt es bei Tarif-Verträgen. Hier muss die Entgeltumwandlung in der Tarif-Vereinbarung festgehalten sein, damit man einen Anspruch auf die Entgeltumwandlung hat.

Besonders lohnt sich die Betriebsrente für die Arbeitnehmer, bei denen der Chef oder die Chefin alleine für die Leistungen aufkommt, ohne dass man als Angestellter jemals einen Cent zahlen muss.

Anders ist das bei allen, die jeden Monat von ihrem Bruttogehalt Geld in eine Betriebsrente stecken. Hier ist entscheidend, ob sich die Rente am Ende rentiert. Wichtig ist, dass die Erleichterungen bei Steuern und Sozialabgaben in der Sparphase die Abgaben in der Rentenphase kompensieren können. Eine Betriebsrente lohnt sich also…

  • …wenn der Arbeitgeber alles oder den Großteil des Beitrags (mindestens aber 20 Prozent laut Verbraucherschützer) übernimmt.
  • …wenn man privat krankenversichert ist, denn dann muss man in der Auszahlungsphase keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
  • …wenn man Gutverdiener ist und das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Man zahl nämlich ohnehin nur Sozialabgaben bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze und muss daher keine Reduzierung der gesetzlichen Rente befürchten.
  • …wenn man plant, länger in dem Unternehmen zu bleiben. Mit einem Jobwechsel können sich nämlich auch die eventuell guten Konditionen des Vertrags zur Betriebsrente verändern.

Fazit: Vorteile und Nachteile einer betrieblichen Altersvorsorge

Vorteile

  • Mehr Geld im Alter: Stimmen die Konditionen, kannst du deine gesetzliche Rente mithilfe der betrieblichen Rente im Alter aufstocken und hast mehr Geld.
  • Weniger Steuern und Sozialabgaben: Mit der Entgeltumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Bruttogehalt, wodurch Steuerbeträge und Sozialabgaben gespart werden.
  • Keine Nachteile bei Arbeitslosigkeit: Geld, das über die Bruttoentgeltumwandlung fürs Alter gespart wird, wird in der Regel nicht auf Arbeitslosengeld und Hartz 4 angerechnet.

Nachteile

  • Wenig Flexibilität: Bei häufigem Jobwechsel ist die betriebliche Altersvorsorge eher nicht zu empfehlen, da Verträge nur selten übernommen werden. Jedoch geht das Geld aus vorherigen Verträgen nicht verloren.
  • Hohe Kosten: Viele Arbeitgeber bieten oft nur die üblichen Direktversicherungen an, die relativ teure Konditionen haben.
  • Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Man muss sich an die Konditionen halten, die der Arbeitgeber bestimmt. Verhandlung ist zwar in manchen Fällen möglich, doch am Ende entscheidet der Chef oder die Chefin über die Höhe des Zuschusses.

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