Wenn du deinen Arbeitsvertrag kündigen willst, gibt es dafür verschiedenste Gründe und Motivationen. Es kann sein, dass du dich in deinem Job einfach nicht mehr wohl fühlst oder von deinem oder deiner Vorgesetzten nicht ausreichend wertgeschätzt wirst. Vielleicht hast du aber auch einfach ein anderes, besser bezahltes Jobangebot erhalten. Durch den zu Beginn der Beschäftigung geschlossenen Arbeitsvertrag besteht dann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine beidseitige Sicherheit.
Dabei geht es zum Beispiel darum, welche Kündigungsfristen eingehalten werden müssen und auf welchem Wege der Arbeitsvertrag gekündigt werden muss. Alles, was du über die fristgerechte Kündigung deines Arbeitsvertrages wissen musst, erklären wir dir hier.
Gründe für eine Kündigung
Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Vertragsverhältnis auf eigenen Wunsch hin kündigen, stecken häufig schwerwiegende Gründe und eine lange Überlegung dahinter. So unterschiedlich wie jeder Job und jedes Arbeitsverhältnis ist, können auch die Motivationen für eine Kündigung nicht pauschalisiert werden. Folgende Dinge können zum Beispiel hinter einer Kündigung stecken:
- Du hast zu viele Aufgaben und kannst diese nicht bewältigen. Dir wird jeden Tag zu viel abverlangt und obwohl du darum gebeten hast, das Arbeitspensum zu reduzieren, bekommst du immer mehr Verantwortung aufgetragen und versinkst im Stress.
- Du verstehst dich entweder mit deinem Team, deinen Kolleginnen und Kollegen oder deinen Vorgesetzten nicht. Das Arbeitsklima ist schlecht und du hast Bauschmerzen, bevor du in die Firma oder zur Arbeit gehst.
- Neben zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit ein Kündigungsgrund sein: Wenn du im aktuellen Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht hast und es keine Aufstiegs- oder Entwicklungsmöglichkeiten mehr für dich gibt, wird der Jobwechsel ebenfalls zu einer Option.
Wie muss ein Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Wenn du dein Arbeitsverhältnis beenden willst, ist der wichtigste Schritt, deinen Vertrag formgerecht und fristgerecht zu kündigen. Wirf als Erstes einen Blick in deinen Vertrag und überprüfe die Länge deiner Kündigungsfrist. Zuvor hast du im besten Fall schon mit deiner Chefin oder deinem Chef gesprochen und ihr oder ihm mitgeteilt, dass du das Unternehmen verlassen möchtest und zu welchem Datum du offiziell kündigst.
Kündigung: Hard Facts
- Eine rechtswirksame Kündigung erfolgt schriftlich. Eine handschriftliche Unterschrift auf der Kündigung ist ein Muss, deshalb reichen mündliche Kündigungen oder Kündigungen per Mail nicht aus. Auch das Einscannen deiner Unterschrift ist rechtlich nicht gültig.
- Rechtlich musst du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin keinen Kündigungsgrund angeben.
- Der gesetzliche Standard für eine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Je nach Arbeitsvertrag kann diese Kündigungsfrist länger ausfallen.
Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit kündigen können – sie müssen nur in der Regel nach der Kündigung noch für einige weitere Wochen im Unternehmen arbeiten. Der genaue Zeitraum zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses hängt von der Kündigungsfrist ab, die im Vertrag festgesetzt wurde. Solltest du in deinem Vertrag keine Angabe dazu finden, kannst du mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen rechnen.
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Wie viele Wochen beträgt eine Kündigungsfrist?
Wie bereits erwähnt, ist die Länge deiner Kündigungsfrist individuell in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Sollte dem nicht so sein, greift der gesetzliche Standard von vier Wochen. Rechtlich werden dabei vier Wochen nicht als ein Monat, sondern als genau 28 Tage verstanden. Eine Ausnahme bildet der Fall der Probezeit: Solltest du noch in der Probezeit, also innerhalb der ersten sechs Monate in einem Unternehmen, kündigen, kannst du in der Regel mit einer Kündigungsfrist von nur zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag kündigen.
Kündigung schreiben: Mit diesem Muster klappt’s
Wenn du dir nun deiner Kündigungsfrist und deinem zeitlichen Rahmen bewusst bist, der Chef oder die Chefin von den Plänen deiner Kündigung weiß und du vielleicht sogar schon eine neue Stelle in der Pipeline hast, geht es nun ans Formulieren und Schreiben der schriftlichen Kündigung. Dabei sollten Formfehler in jedem Fall vermieden werden, damit du keine wertvolle Zeit verlierst. Bestimmte Richtlinien müssen bei dem Schriftstück in jedem Fall beachtet werden. Hier noch einmal zur Erinnerung:
- Laut Arbeitsrecht erfolgt die Kündigung immer in Schriftform (§ 623 BGB) – eine E-Mail, ein Fax oder eine mündliche Absprache genügen nicht.
- Eine Kündigung darf nicht eingescannt werden, sondern wird handschriftlich und persönlich unterzeichnet.
- Damit keine Missverständnisse aufkommen, gehören auch folgende Informationen in deine Kündigung hinein:
- Anschrift (von dir und deinem Arbeitgeber)
- Personalnummer
- Aktuelles Datum, damit die Einhaltung der Kündigungsfrist nachgewiesen werden kann
- Das Wort "Kündigung" im Betreff
- Persönliche, namentliche Anrede
- Kündigungsfrist ("Hiermit kündige ich fristgerecht zum...")
- Handgeschriebene Unterschrift
Du hast alle Infos zusammen und möchtest nun das Kündigungsschreiben aufsetzen? Hier findest du ein Muster, dem du folgen kannst.
Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom …. ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte darum, dass Sie mir den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen. Darüber hinaus freue ich mich auf ein von Ihnen ausgestelltes, qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen,
Datum, Unterschrift
Name in Druckbuchstaben
Arbeitsvertrag kündigen: Diese 3 Tipps solltest du beachten
Nun möchten wir dir noch einige Tipps auf den Weg geben, die dir dabei helfen, deinen Arbeitsvertrag ohne Komplikationen oder rechtliche Probleme zu kündigen. Zusätzlich zur korrekten Formulierung deiner schriftlichen Kündigung und zur genauen Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist kommt es auf diese drei Dinge an:
Tipp 1: Beachten, dass die Kündigung ankommt
Sollte der Brief mit deiner Kündigung nicht rechtzeitig ankommen oder sogar verloren gehen, wäre das sehr ärgerlich. Stelle daher sicher, dass deine Kündigung auch den richtigen Empfänger oder die richtige Empfängerin findet! Gib das Formular entweder persönlich beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung ab, oder verschicke es direkt als Einschreiben. Adressiere die Kündigung an die Adresse des Arbeitgebers, die im Vertrag genannt wird.
Tipp 2: Arbeitszeugnis verlangen
Laut § 630 BGB hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Damit du dieses Zeugnis bereits bei der Bewerbung in anderen Unternehmen vorzeigen kannst, gilt dieser Anspruch ab dem Beginn der Kündigungsfrist. Fordere also bei der Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. Sprich vorher einmal mit der dir vorgesetzten Person, um zu vermeiden, dass bestimmte Zeugnisformulierungen negativ bei deinem nächsten Arbeitgeber ankommen. Mögliche Missverständnisse oder Schwierigkeiten sollten vor der Kündigung aus dem Weg geschafft werden!
Tipp 3: Rechtzeitig arbeitslos melden
Wenn du deinen Arbeitsvertrag freiwillig per Kündigungsschreiben gekündigt hast oder dir aufgrund von Fehlverhaltens gekündigt wurde, hast du in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da die Kündigung als "selbstverschuldet" gilt. Hast du also noch keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, raten wir dir dazu, dich so zügig wie möglich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Denn dank einiger Ausnahmen kannst du diese Sperre umgehen. Zum Beispiel wenn:
- du eine feste Zusage für eine neue Stelle hast
- du gekündigt hast, um mit deinem Ehe- oder Lebenspartner zusammenzuziehen
- du eine Erziehungsgemeinschaft gegründet hast, um dein Kind zu betreuen
- du von deinem Job überfordert warst und dies beweisen kannst
Im Idealfall schließt der neue Vertrag aber direkt an den alten Vertrag an. Dann fallen diese Überlegungen weg, weil du nach der Kündigung durchgängig beschäftigt bist und nicht in die Arbeitslosigkeit fällst.
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Verwendete Quellen: merkur.de, arbeitsvertrag.org, instaff.jobs, finanztip.de
