So schützt du als Alleineigentümerin dein Haus bei einer Scheidung effektiv

Das wahre Leben ist oft nicht rosarot: Jede dritte deutsche Ehe scheitert. Besonders wenn größere Immobilienwerte zum Vermögen gehören, kann es für dich kniffelig werden.

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Eine Scheidung kann kompliziert werden, besonders wenn Immobilien im Spiel sind. Bild: Freepik

Wenn sich Zwei von Grund auf lieben, sind düstere Gedanken meist wie weggeblasen. Und das ist auch schön so. Leider zeigt sich beim Blick auf die Statistik, dass nicht jede frisch geschlossene Ehe über die Jahre das hält, was sie verspricht. Jede dritte Ehe hierzulande scheitert. In absoluten Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus Wiesbaden waren das im Jahr 2023 129.000 geschiedene Ehen, die 361.000 neuen Bünden fürs Leben entgegenstanden. Mit anderen Worten: Die Wahrscheinlichkeit, dass du und dein Liebster oder deine Liebste bis zum Lebensende beieinander bleiben ist hoch. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass ihr es nicht schafft, ist leider kaum geringer.

Wem gehört was im Fall der Scheidung?

Trennen tut weh: Gerade eine Scheidung nach vielen Ehejahren ist oft eine psychische Ausnahmesituation, die an die Substanz geht. Auch wenn du es dir heute vielleicht noch nicht vorstellen kannst – du hast sicher ältere Freundinnen oder Verwandte, die genau das schon einmal durchgemacht haben. Mach dir nichts vor: So könnte es auch dir eines Tages gehen. Super, wenn es nicht so kommt und dein Bund fürs Leben hält. Aber besser, wenn du den „Worst Case“ in Gedanken zumindest einmal durchspielst. Dabei spielt gerade das Thema Vermögen eine wichtige Rolle. Generell lässt sich sagen: Je höher das über die Jahre angesammelte Vermögen, desto höher das Streitpotenzial.

Das kann hart werden, wenn es etwa um Lebensversicherungen, Sparbriefe oder Aktiendepots geht. Zentrale Fragen, um die dann meist gerungen und gestritten wird: Wer hat was mit in die Ehe gebracht? Und wem gehört im Fall der Trennung was?

„Noch heftiger wird die Auseinandersetzung meist, wenn es um den denkbar wertvollsten Vermögensgegenstand geht: eine Immobilie oder gar mehrere Immobilien. Und zunehmend häufiger stelle ich in der Praxis fest, dass es auch Frauen sind, die die Immobilien in die Ehe eingebracht haben“, sagt Katharina Heid. Sie ist Geschäftsführerin des deutschlandweit tätigen Sachverständigenbüros Heid Immobilien GmbH und Expertin für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Zugewinnausgleich ist bei Immobilien eine besonders diffizile Rechensache

Immobilienkennerin Heid: „Wenn es zur Scheidung kommt, und man Alleineigentümerin eines Hauses oder einer Wohnung ist, stellt sich die Frage, ob der Ehegatte Anspruch auf die Immobilie hat.“ Eine wesentliche Hilfe stellt dabei der Zugewinnausgleich dar: Dabei bringt ein Partner einen bestimmten Vermögenswert – ob Aktiendepot oder Immobilie – in die Ehe ein und bleibt auch deren Besitzer oder Besitzerin. Den Zugewinn der Anlage, der sich während des Bestands der Ehe auftürmt, teilen sich dann beide Partner im Fall der Trennung fair 50:50. Soweit die Theorie. Doch die Praxis gerade im Fall von Immobilien ist deutlich komplexer. Ein Zugewinn und damit auch ein Zugewinnausgleich lassen sich nicht ohne Weiteres berechnen. Daher kann ein Immobiliengutachten zur Wertfeststellung der Eigentumswohnung oder des Hauses bei einer Scheidung eine sehr sinnvolle Investition sein. Den Zugewinnausgleich für ein Haus im Alleineigentum kannst du nur umgehen, wenn du einen Ehevertrag abgeschlossen hast oder es während der Ehe zu keinem Zugewinn durch das Haus kam.

Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses ist grundsätzlich immer die Person, die im Grundbucheintrag als Eigentümerin oder Eigentümer vermerkt ist. Das gilt auch bei der Scheidung: Ist nur eine Person im Grundbuch eingetragen, gehört ihr das Haus bei der Scheidung als sogenanntes Alleineigentum. Das heißt: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin kann das Haus bei der Scheidung behalten. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, gehört das Haus beiden Personen. Wenn du nicht weißt, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, benötigst du einen Grundbuchauszug.

Bei Krediten ist besondere Vorsicht geboten

Wichtig ist auch der richtige Umgang mit Krediten. Katharina Heid: „Wenn der Kredit für das Haus allein auf den Namen einer Person aufgenommen wurde und der andere Ehepartner keinen Miteigentumsanteil am Haus hat, wird der Kredit in der Regel als Verbindlichkeit des alleinigen Kreditnehmers betrachtet. Dies bedeutet, dass dieser Kreditnehmer allein für die Tilgung des Kredits verantwortlich ist.“ Ihr dringender Rat: „Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die spezifischen Auswirkungen der Scheidung oder Trennung auf das Vermögen und die Verbindlichkeiten zu verstehen und eine klare rechtliche Bewertung zu erhalten.“