Eine Kündigung ist in der Regel keine schöne Angelegenheit. Manchmal geht alles ganz schnell: Eines Morgens gehst du zu deinem Schreibtisch und findest einen Umschlag vor. In diesem Umschlag befindet sich dann plötzlich eine Kündigung, mit der du überhaupt nicht gerechnet hast. Wir wollen helfen, die Fragezeichen in deinem Kopf zu beseitigen.
Grundsätzlich besteht zwar kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung, aber wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kannst du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin nach der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses eine finanzielle Abfindung erhalten. Welche Voraussetzungen das sind und wie hoch deine Abfindung ausfallen kann, erklären wir dir hier.
Was ist eine Abfindung?
Unter einer Abfindung nach einer Kündigung wird eine einmalige Zahlung verstanden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber erhalten können, wenn ihnen der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Eine Abfindung nach einer Kündigung soll den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin für den Jobverlust entschädigen und stellt einen finanziellen Ausgleich dar. Dies gilt auch für Aufhebungsverträge.
Du erwartest eine Kündigung und bist im Kopf schon bei den kommenden Bewerbungen? Hier findest du alles zum Thema Anschreiben.
Abfindung bei Kündigung: In diesen Fällen hast du Anspruch
In Deutschland besteht kein pauschaler Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Ein gesetzliches Recht auf eine Abfindung gibt es nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag betriebsbedingt kündigt oder dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin eine Fortsetzung des Arbeitsvertrags nicht zugemutet werden kann, obwohl er oder sie einen gerichtlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hätte.
Laut Arbeitsrecht werden in folgenden Fällen Abfindungen gezahlt:
- bei einer betriebsbedingten Kündigungen, wenn §1 des Kündigungsschutzgesetzes greift (zum KSCHG liest du unten mehr)
- bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts, wenn eine Fortsetzung der Arbeit nicht zumutbar ist
- bei einem Abfindungsvergleich
- bei einem Tarifvertrag
- wenn ein Sozialplan besteht – das ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
- bei einem Nachteilsausgleich für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin
Wie hoch ist die Abfindung nach einer Kündigung?
Wie wir bereits erklärt haben, besteht seitens der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen ein Anspruch auf eine Abfindung nur in bestimmten Fällen und aus klar definierten Gründen.
Grundlage stellt hier das Kündigungsschutzgesetz (KSCHG) dar. Sobald §1 des Kündigungsschutzgesetzes greift, kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Anspruch auf eine finanzielle Abfindung erheben. Der Paragraf lautet wie folgt:
Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.
Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bereits mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnet, sollte die Frist für eine Kündigungsschutzklage vor Gericht übrigens verstrichen gelassen werden. Die genaue Höhe der Abfindung legt das Unternehmen dann selbst fest – in der Regel handelt es sich bei einer Abfindungszahlung um ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen.
Ist eine Abfindung nach einer Kündigung verpflichtend?
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihr Betrieb nach einer Kündigung zu einer Abfindung verpflichtet sei. Aber dem ist nicht so: Der im Gesetz verankerte Abfindungsanspruch besteht nur dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSCHG) gilt oder mit dem Betriebsrat ein sogenannter Sozialplan ausgemacht wird. Übrigens: Eine Abfindung kann sich auch auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld auswirken. Nähere Informationen zu diesem Thema findest du hier.
Beispiel: So berechnest du deine Abfindung
Wenn du denkst, dass du Recht auf eine Abfindung hast, kannst du deine ungefähre Abfindungszahlung selbst berechnen. Gehe dafür mindestens von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus. Verhandle aber unbedingt immer mit deinem oder deiner Vorgesetzten, um noch mehr herauszuholen! Wenn du allerdings der Meinung bist, dass dein Arbeitgeber dir gar nicht kündigen darf, solltest du einen Anwalt zurate ziehen. In diesem Fall kann es sein, dass deine Abfindung höher ausfallen muss.
In diesem Rechenbeispiel wird von dem Fall ausgegangen, dass du mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hast. In diesem steht, dass du für jedes Jahr, das du im Betrieb beschäftigt warst, einen Monatslohn als Abfindung ausgezahlt bekommst. Wenn wir davon ausgehen, dass dein Monatseinkommen 3.400 Euro brutto betrug und du zum Beispiel 14 Jahre und sechs Monate im Unternehmen gearbeitet hast, würde die Rechnung für eine Regelabfindung wie folgt aussehen: 15 x 3.400 = 51.000 Euro.
Halbe Jahre werden dabei immer aufgerundet, also wird in diesem Beispiel von einer Beschäftigungsdauer von 15 Jahren ausgegangen.
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Verwendete Quellen: verdi.de, merkur.de, finanztip.de, heplcheck.de, arbeitsagentur.de
