Beim Einkauf im Supermarkt landen immer wieder Lebensmittel in unseren Einkaufswagen. Dabei machen wir uns oftmals keine Gedanken darüber, ob das Produkt schädlich für uns sein könnte oder nicht. Warum denn auch. Schließlich gehen wir davon aus, dass die Speisen und Getränke erst nach aufwendiger Prüfung in den Regalen landen. Doch tatsächlich kann es immer mal wieder dazu kommen, dass später herauskommt, dass gewisse Lebensmittel die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gar nicht entsprechen. Aus diesem Grund kommt es zu Rückrufen. Auch aktuell befinden sich gewisse Bio-Säfte im Rückruf,da in ihnen Pestizide gefunden wurden.
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Vorsicht! Diese Bio-Säfte enthalten Pflanzenschutzmittel
Aufgepasst! Denn von diesem Rückruf ist nicht nur ein Saft, sondern gleich sechs Säfte der Marke Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG betroffen. Laut Unternehmen wurden darin Rückstände von 2-Chlorethanol gefunden. Es handelt sich dabei um einem Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid. Hier kommen die genauen Infos zu den betroffenen Bio-Säften.
Name: Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen Bio
Inhalt: 750 ml
Mindesthaltbarkeitsdatum: 13.07.23
Name: Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen Bio
Inhalt: 750 ml
Mindesthaltbarkeitsdatum: 13.07.23
Name: Rabenhorst Roter Rabenhorster Bio
Inhalt: 750 ml
Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.07.23
Name: Rotbäckchen Klassik Bio
Inhalt: 125 ml und 750 ml
Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.07.23
Name: Rotbäckchen das Original Bio
Inhalt: 125 ml und 750 ml
Mindesthaltbarkeitsdatum: 22.10.23
Name: Rotbäckchen Lernstark Bio
Inhalt: 125 ml
Mindesthaltbarkeitsdatum: 03.09.23 und 27.10.23
Was tun, wenn bereits gekauft?
Solltest du die Säfte gekauft haben, kannst du diese im jeweiligen Markt auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben und bekommst den Kaufpreis erstattet. Vom Verzehr der Getränke wird dringend abgeraten.
Verwendete Quellen: lebensmittelwarnung.de