Elterngeld berechnen: So geht es

Elterngeld berechnen: So berechnest du dein "Elterngeld-Netto"

Bei der Berechnung des Elterngeldes solltest du ein paar Dinge beachten. Hier erfährst du alle Infos zum Thema Elterngeldrechner.

Wer eine Familie gründen möchte oder bereits schwanger ist, wird früher oder später über den Begriff "Elterngeld" stolpern. Das Elterngeld ist eine vom Nettoeinkommen abhängige Zahlung, die als Ausgleich in der Frühphase der Familiengründung (nach der Geburt bzw. in der Elternzeit) dienen soll. Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung für Eltern, zeitlich begrenzt und ersetzt das frühere Erziehungsgeld. Eltern, die ihr Kind oder ihre Kinder betreuen und deshalb gar nicht mehr oder nicht mehr voll erwerbstätig sind bzw. die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen müssen, haben einen Anspruch auf Elterngeld (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus). Doch wie viel Elterngeld bekommt man genau? Das wird von der Elterngeldstelle anhand des Brutto-Einkommens berechnet. Hier erfährst du die wichtigsten Infos zur Berechnung, zum Elterngeldrechner, der Höhe und dem Bemessungszeitraum des Elterngeldes.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Laut §1 Abs. 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Personen Anspruch auf Elterngeld haben.

Wann und wie lange wird das Elterngeld ausgezahlt?

Das Elterngeld wird ab der Geburt des Kindes an die Eltern ausgezahlt. Die Dauer und der Bemessungszeitraum wird dabei vom Geburtstag des Kindes an in Lebensmonaten berechnet, nicht in Kalendermonaten. Beispiel: Wenn das Kind am 27. Juni geboren wird, gilt der erste Monat vom 27. Juni bis 26. August und nicht nach Datum. Falls nach der Geburt oder in der Elternzeit Einkünfte bei Mutter oder Vater auftreten, während sie Elterngeld erhalten, werden diese Einkünfte mit diesem verrechnet und die Höhe des Beitrages verringert sich. Außerdem solltest du zur Dauer des Basiselterngeldes wissen:

  • Elterngeld kann vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.
  • Das sogenannte ElterngeldPlus (seit 1. Juli 2015) erlaubt es, bei Teilzeitnutzung diese Dauer auszudehnen. Außerdem gibt es seit 2021 einen Partnerschaftsbonus, bei denen die Mutter und der andere Elternteil jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen.
  • Im Antrag auf Elterngeld muss man vorab angeben, für welche Monate das Elterngeld beantragt wird. Das Elterngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Die im Antrag vorhandene Angabe der Dauer kann bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Angabe von Gründen einmal geändert werden.
  • Elterngeld wird bis zu zwölf Monate geleistet und ist unter den Partnern frei aufteilbar. Die Dauer wird um zwei  „Partnermonate“ verlängert, wenn der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt und wenn ein Elternteil während des Bezugszeitraums sein Einkommen mindert. Das trifft schon zu, wenn die Mutter das Mutterschaftsgeld erhält.
  • Die Elterngeldmonate können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden (beispielsweise je sieben Monate für beide Elternteile).
  • Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können die beiden „Partnermonate“ für sich beanspruchen, wenn die Mutter vor der Geburt des Kindes eine Erwerbstätigkeit hatte.
  • Der Bezugszeitraum bzw. die Dauer des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit ausgedehnt werden, wenn die Höhe des Elterngeldes monatlich nur zur Hälfte in Anspruch genommen wird.

Elterngeld berechnen: Das solltest du beachten

Die Höhe des Elterngeldes (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) wird von der Elterngeldstelle berechnet. Diese orientiert sich für die Berechnung an dem Bruttoeinkommen. Das Ergebnis bzw. die finale Summe unterscheidet sich vom tatsächlichen Netto-Einkommen, das auf der Lohn- oder Gehaltsbescheinigung steht. Leistungen und Summen, die als Ersatz für das Einkommen gedacht sind – zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld – spielen bei der Berechnung von Basiselterngeld oder ElterngeldPlus keine Rolle.

So funktioniert die Berechnung mit dem Elterngeldrechner

  1. Dein gesamtes Brutto-Einkommen aus dem Zeitraum nach der Geburt, in dem du Elterngeld beziehen wirst, wird durch 12 geteilt.
  2. Bei Nicht-Selbstständigen bzw. Angestellten wird vorab eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt. Aktuell sind das 1.000 Euro pro Jahr, also 83,33 Euro pro Monat. So erhält man das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen.
  3. Vom durchschnittlichen Brutto-Monats-Einkommen werden Steuern in pauschaler Form abgezogen.
  4. Anschließend werden Sozialabgaben in pauschaler Form abgezogen.
  5. Das Ergebnis ist das Elterngeld-Netto. Davon werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.

Folgende Ausnahmen gibt es: Wenn man mehrere Kinder hat, die im gleichen Haushalt leben, kann man einen Zuschlag auf das Elterngeld erhalten, den sogenannten "Geschwisterbonus". Das Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.

Einen Elterngeld-Rechner findest du hier.

Elterngeld berechnen: Welche Abzüge gibt es?

Vom Brutto-Monats-Einkommen werden für die Berechnung des Elterngeldes pauschale Summen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

1. Abzüge für Steuern

Folgendes wird abgezogen:

  • die Einkommensteuer,
  • der Solidaritätszuschlag
  • die Kirchensteuer, falls man diese zahlen muss

Beachte: Diese Abzüge werden nur abgezogen, wenn du für dein Einkommen Steuern zahlst. Bei einem Mini-Job beispielsweise zahlt man in der Regel keine Steuern, also entstehen auch beim Elterngeld keine Abzüge.

Um die Steuer-Abzüge zu berechnen, arbeitet die Elterngeldstelle mit den selben Daten, die auch das Finanzamt verwendet, die sogenannten "Abzugsmerkmale":

  • Steuerklasse
  • falls man verheiratet oder verpartnert ist und Steuerklasse IV mit einem Faktor hat, zählt auch dieser Faktor
  • Kirchensteuer
  • Renten-Versicherung versicherungspflichtig (ja oder nein)
  • Anzahl der Kinder-Freibeträge für ältere Kinder

Andere Freibeträge als die Kinder-Freibeträge werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wird die Steuerklasse VI, zum Beispiel für eine Neben-Beschäftigung. Es wird in den meisten Fällen die Steuerklasse berücksichtigt, die für die Haupt-Beschäftigung gilt. Wenn man außer der Steuerklasse VI keine weitere Steuerklasse hat, wird das Elterngeld mit der Steuerklasse IV berechnet.

Wer selbstständig ist, halt keine Steuerklasse. In diesem Fall werden die Steuer-Abzüge mit der Steuerklasse IV (ohne Faktor) berechnet. Falls man nur teilweise selbstständig ist und das Einkommen aus der nicht-selbstständigen Tätigkeit höher ist als das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, dann wird die Steuerklasse von der nicht-selbstständigen Tätigkeit bei der Berechnung für das ganze Einkommen verwendet, also auch für das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

2. Abzüge für Sozialabgaben

Neben den Steuern werden außerdem die Beiträge für Sozialabgaben von deinem Brutto-Monats-Einkommen abgezogen. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • 9 % für die Kranken- und Pflegeversicherung,
  • 10 % für die Renten-Versicherung und
  • 2 % für die Arbeitslosen-Versicherung.

Beachte: Die Beiträge für die Versicherungen werden nur abgezogen, wenn du in der jeweiligen Versicherung auch versicherungspflichtig warst. Wer zum Beispiel freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert ist, bekommt auch keine Abzüge für dir Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie mit den Steuern zahlt man auch keine Sozialabgaben bei einem Mini-Job, weshalb auch bei der Berechnung des Elterngeldes hier nichts abgezogen wird.

Weitere spannende Themen: Gehaltsverhandlung, Geld sparen und Bewerbungsschreiben Aufbau

Verwendete Quelle und mehr Infos: familenportal.de

Finanzen und Geld
Katharina Brunsendorf (33) leitet die Initiative "finanz-heldinnen". Im Interview gibt sie Antworten auf Ausreden rund ums Geld und Tipps für die ersten Schritte. Weiterlesen
Lade weitere Inhalte ...