Roaming-Gebühren sind abgeschafft: Das gilt es zu beachten

Roaming-Gebühren sind abgeschafft: Das gilt es zu beachten

Yeah, seit 15. Juni 2017 ist es offiziell: Die nervigen Roaming-Gebühren im EU-Ausland gehören endlich der Vergangenheit an! Das bedeutet für uns, dass wir endlich unbeschwert im Urlaub surfen, posten, Mails checken und telefonieren können - eben ganz wie zu Hause. Doch ein paar Haken hat die Sache. Welche das sind, verraten wir euch hier!

frau-mit-handy© iStock

Das solltet ihr trotz neuer Roaming-Regelung beachten

Auf dieses Gesetz haben wir gewartet: Wer einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter in der EU hat oder mit Prepaid-oder Postpaid-Karte sein Handy betreibt, kann seit 15. Juni 2017 unbeschwert überall im EU-Ausland surfen und telefonieren. Die Kosten für das Surfen im ausländischen Netz müssen ab sofort die Mobilfunkanbieter selbst tragen. Grundsatz der neuen Roaming-Regelung: Was im Inland gilt, gilt auch im EU-Ausland. Immense Handyrechnungen nach dem Urlaub gehören damit ein für alle mal der Vergangenheit an, doch einige Dinge gilt es dennoch zu beachten.

  • Vorsicht ist geboten, wenn ihr Urlaub in der Schweiz macht! Die Roaming-Änderungen betreffen alle Staaten in der EU, sowie Norwegen, Liechtenstein und Island. Für die Schweiz gilt die Regeländerung jedoch nicht.

  • Auf hoher See gilt außerdem eine Sonderregelung. Bei Kreuzfahrten, auf Fähren und allgemein Schiffen ist also Vorsicht geboten - hier wird die Telefonverbindung häufig über Satelliten hergestellt und das kostet richtig viel Kohle.

  • Ganz Schlaue überlegen sich jetzt natürlich, ob es sich nicht lohnt einen megagünstigen Vertrag im Ausland abzuschließen und damit auch in Deutschland zu telefonieren. Doch das wollen die Anbieter natürlich verhindern. Deshalb gibt es in manchen Tarifen eine Begrenzung auf 500 Minuten und SMS pro Tag (hier als Beispiel Vodafone). Aber auch bei der Telekom gibt es Begrenzungen, um die Nutzung "fair" zu halten (hier sind es 1.000 Minuten und 1.000 SMS). Ist diese Grenze erreicht, muss der Kunde allerdings erst informiert werden, bevor Gebühren erhoben werden.

  • Kleine Anbieter, die nachweisen können, dass sie die Kosten ihrer Kunden nicht übernehmen können, weil sonst ihre Existenz bedroht wäre, dürfen ausnahmsweise weiter Gebühren erheben, zunächst für 12 Monate. Informiert euch also lieber noch mal zusätzlich!

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