Entschädigung bei Flugverspätung: Welche Rechte habe ich?

Entschädigung bei Flugverspätung: Welche Rechte habe ich?

Mieses Wetter, Streik oder technische Defekte: Nicht nur die Deutsche Bahn kommt regelmäßig zu spät, auch Flugverspätungen sind leider an der Tagesordnung. Das ist umso ärgerlicher, als dass dein wohlverdienter Urlaub nicht starten kann oder du einen wichtigen Termin versäumst.

Mein Flug hat sich verspätet: Bekomme ich Geld zurück?

Landet dein Flieger mindestens als 3 Stunden später als geplant, hast du gegebenenfalls ein Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung. Was du dabei beachten musst, erfährst du hier.

Voraussetzungen

Grundsätzlich muss der Fakt gegeben sein, dass dein Flugzeug mindestens drei Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommt. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, du die in der EU-Fluggastrechte-Verordnung nachlesen kannst.

Dabei musst du insbesondere auf die Routen achten, die einen Entschädigungsanspruch haben. Bei Einreise in die Europäischen Union mit einer Airline, die ihren Sitz nicht in der EU hat, findet die Entschädigung bei verspäteten Flügen keine Anwendung. Fliegst du also beispielsweise mit Emirates von New York nach Frankfurt und die Maschine verspätet sich, hast du kein Recht auf Entschädigung.

Anders hingegen sieht das bei sämtlichen Flügen innerhalb der EU sowie bei allen abgehenden Flüge aus der EU aus, unabhängig davon, welche Airline den Flug durchführt. Fliegst du also von Frankfurt nach New York mit Emirates und hast eine mindestens 3-stündige Verspätung, greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Eine Flugverspätung ist übrigens auch dann vorhanden, wenn du beispielsweise zwar pünktlich gelandet bist, aber aus Personalmangel-Gründen, die Maschine nicht verlassen kannst. Auch dann, wenn du deinen Anschlussflug verpasst und dein Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreichst, kannst du eine Entschädigung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass du die Flüge zusammen gebucht hast.

Wichtig ist außerdem, dass die Airline nur dann zahlen muss, wenn sie die Verspätung selbst zu verantworten hat. Konkret heißt das: Bei Verspätungen wegen außergewöhnlicher Umständen, für die die Fluggesellschaft nichts kann, muss die Airline keine Entschädigungszahlungen leisten.

Bei Flugverspätungen, die durch extrem schlechtes Wetter, durch angekündigte Streiks seitens der Airline oder durch Vogelschlag entstanden sind, hast du keine Chance auf Entschädigung. Bei Vereisung der Tragflächen, technischen Problemen, Personalmangel oder „wilden“ Streiks hingegen schon.

Höhe der Entschädigung

Grundlage für eine Entschädigung ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die auf einem gestaffelten System basiert. Dabei gibt es 4 Entschädigungsstufen:

  • 250 € Entschädigung: für Strecken bis 1.500 km und einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden
  • 300 € Entschädigung: für Strecken über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung zwischen 3 und 4 Stunden
  • 400 € Entschädigung: für Strecken über 1.500 km (innerhalb der EU) sowie für Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km (nicht innerhalb der EU) und bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden
  • 600 € Entschädigung: für Strecken über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden

Serviceleistungen

Ist dein Flug mindestens 3 Stunden verspätet, hast du neben der Entschädigungssumme auch Anspruch auf Serviceleistungen. Bereits bei 2 Stunden Verspätung beim Abflug hast du ein Recht auf die kostenlose Verpflegung mit Essen und Getränken. Findet dein Abflug gar erst am darauffolgenden Tag statt, steht dir ein Hotelzimmer inklusive Transfer zu. Für den Fall, dass die Fluggesellschaft dir trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung anbietet, darfst du dich selber kümmern und die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Wichtig: Alle Belege sammeln und aufbewahren!

Checkliste: Was tun bei Flugverspätung?

Damit du möglichst problemlos an dein Geld kommst, ist es unerlässlich, dass du alle wichtigen Unterlagen und Belge aufbewahrst. Dazu gehören:

  • Boardingtickets mit Flugnummer
  • Kaufbeleg der Flüge
  • Ersatztickets mit Kaufbeleg sowie die dazugehörigen Boardingtickets mit Flugnummer
  • Belege der Zusatzkosten (Verpflegung, Hotel, Transfer)
  • Fotos mit Zeitangabe der Anzeigetafel am Flughafen
  • Sofern möglich: schriftliche Bestätigung und/ oder Aussagen seitens der Airline zu den Gründen der Flugverspätung

Nicht zuletzt musst du die Frist für die Entschädigung bei Flugverspätung berücksichtigen. Da in Deutschland der Anspruch für Entschädigung bei verspäteten Flügen jedoch erst nach drei Jahren verjährt, musst du dich weder direkt am Flughafen noch auf Reisen stressen Dennoch ist es wichtig, die Ansprüche – bestenfalls von einem Profi – prüfen und deine Forderung gegenüber der Fluggesellschaft zeitnah durchsetzen zu lassen.

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