
Die Ehe und die Steuern
Der Wechsel von einer Lebenspartnerschaft in eine Ehegemeinschaft hat nicht nur Einfluss auf den persönlichen Familienstand. Auch steuerlich ändert sich einiges, da man in eine neue Steuerklasse eingestuft wird. Gerade wenn folgende Punkte auf die Partnerschaft zutreffen, lohnt sich eine Heirat wegen niedriger Steuern besonders:
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hat ein Partner mehr und der andere weniger als 801 € Kapitalerträge, dann profitieren beide vom neuen gemeinsamen Freibetrag in Höhe von 1.602 €.
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Besteht ein Kinderwunsch, so kann sich eine Heirat mittels optimaler Steuerklassenwahl positiv auf das Elterngeld auswirken
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Die Eheschließung lohnt sich umso mehr, je unterschiedlicher die Gehälter sind.
Steuervorteile durch das Ehegattensplitting
Den relevantesten Vorteil einer Heirat ergattert man durch das Ehegattensplitting. Hierbei wird die jährliche Steuererklärung gemeinsam abgegeben, es wird eine Zusammenveranlagung gewählt. Das Prinzip des Ehegattensplittings ist recht einfach erklärt. Das zuständige Finanzamt nimmt das gemeinsam erbrachte Einkommen als Grundlage und teilt dieses durch zwei. Dieses Ergebnis wird nun für die Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen. Die so errechnete Einkommenssteuer wird anschließend verdoppelt. Dieser Betrag ist nun die gemeinsame Einkommenssteuer des Ehepaars. Folgendes Beispiel verdeutlicht den Anreiz des Ehegattensplittings:
Partner A verdient ein Jahresgehalt von 50.000 Euro. Partner B verdient nur 15.000 Euro im Jahr. Erfolgt die Berechnung beider Einkommen getrennt, zahlt das Paar insgesamt 13.440 Euro an Einkommenssteuer. Nutzt das Paar das Ehegattensplitting, ergibt sich ein Betrag von 12.116 Euro an zu zahlender Einkommenssteuer. Das entspricht einer Steuerersparnis von satten 1.324 Euro.
Höhere Freibeträge durch die Eheschließung
Sollte der Partner in Kapitalanlagen angelegt haben, so lässt sich der Sparerfreibetrag nutzen. Dieser verdoppelt sich von 801 Euro auf 1.602 Euro. Dieser ist frei unter den Partnern aufteilbar. Sollte nur einer Kapitalanleger sein, kann dieser die vollen 1.602 Euro an Dividenden und Zinsen im Jahr steuerfrei einnehmen.
Erhöhtes Elterngeld
Auch das Elterngeld lässt sich durch die Wahl der optimalen Steuerklasse erhöhen. Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettogehalt, welches vor der Geburt erzielt wurde. Beantragt wird es von dem Partner, der nach der Geburt zuhause bleibt, um sich um den Sprössling zu kümmern. Der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse kann einen Anstieg des Elterngelds um ein paar hundert Euro im Monat bewirken.
Wichtig: Der Wechsel in die neue Steuerklasse muss spätestens 7 Monate vor der Geburt beantragt werden.