Frauenarzt / Schweigepflicht

Ein Frauenarzt hat sich auf die Besonderheiten der weiblichen Geschlechtsorgane spezialisiert, die medizinische Bezeichnung lautet Gynäkologe/Gynäkologin. Wann der erste Besuch bei einem Frauenarzt nötig ist, ist unterschiedlich. Die meisten Mädchen gehen das erste Mal, wenn sie ihre Regel bekommen haben oder natürlich, wenn ein medizinischer Grund vorliegt (z.B. Brennen, Ausfluss). Unbedingt nötig ist eine Untersuchung, wenn z.B. die Pille verschrieben werden soll. Der Arzt unterliegt generell der Schweigepflicht, kann aber z.B. die Verschreibung der Pille verweigern, wenn er das Mädchen für zu jung hält.
Zur Krebsvorosrge sollten Frauen ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich gehen. Diese Untersuchung wird von der Kasse bezahlt, ab dem 30. Lebensjahr kommt dazu die Tastuntersuchung der Brust.
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(Bild: Getty Images)

